Als Veranstalter tragen Sie große Verantwortung bei jedem Event! Die Veranstaltungsversicherungen schützen Sie vor den finanziellen Folgen, zum Beispiel, durch Beschädigung fremder Sachen.
Was ist alles in dieser Versicherung versichert?
• Auf- und Abbau von zur Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen, Technik.
• Verkehrssicherungspflichten der Veranstaltung
• Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben/Arbeiten im Interesse des Veranstalters
• Besitz oder der Verwendung von Hebezeugen, z. B. Kräne, Feldbahnen zur Beförderung von Sachen
• Werbeveranstaltungen, dem Vorhandensein von Werbeeinrichtungen (Transparente, Leuchtröhren, Werbetafeln)
Zusätzlich kann auch noch folgendes versichert werden!
• Vorsorgeversicherung/ Versehensklausel
• Kraftfahrzeuge/Arbeitsmaschinen (nicht zulassungspflichtig und nicht versicherungspflichtig)
• Vermögensschäden… Weiterlesen

